§57a Pickerl - vom Moped bis zum LKW
Was ist die §57a-Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Vorteile der §57a-Begutachtung
- Objektive Diagnose
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Durch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht einen Tag lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichten
Ablauf der Pickerlüberprüfung
Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung telefonisch, für Würnsdorf T 02758-4040 oder
für Bergland T 07412-52000.
Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten. Für die Überprüfung notwendig ist Ihr Kfz-Zulassungsschein.
Was wird überprüft? (Prüfelemente)
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
- in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- als historisches Fahrzeug typisiert: alle zwei Jahre
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfehlen wir jedoch spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheitsüberprüfung.
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi bis 3,5t
- LKW bis 3,5t
- Versehrtenfahrzeuge PKW
- Mopedcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
- Motorräder
- Mopeds (tlw. keine Terminvereinbarung erforderlich)
- Anhänger
- Zugmaschine
- Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
Bezüglich Höhen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger wenden Sie sich bitte unser Kundendienstberater persönlich.
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
- PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!), Anhänger
- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
- abgasarme Motorräder
- Elektro-Kfz
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.
Ihr Ansprechpartner für §57a Pickerl
Bergland

Fabian Prammer




Christian Eder


Würnsdorf

Michael Mosgöller




Josef Gutkas




Patrick Hobel

