§57a Pickerl - vom Moped bis zum LKW

Josef Gutkas, Kundendienst in Würnsdorf
Josef Gutkas, Kundendienst in Würnsdorf

Was ist die §57a-Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

Vorteile der §57a-Begutachtung

  • Objektive Diagnose
  • Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Durch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht einen Tag lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichten

Ablauf der Pickerlüberprüfung
Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung telefonisch, für Würnsdorf T 02758-4040 oder
für Bergland T 07412-52000. 
Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten. Für die Überprüfung notwendig ist Ihr Kfz-Zulassungsschein.

Was wird überprüft? (Prüfelemente)

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

  • in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • als historisches Fahrzeug typisiert: alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfehlen wir jedoch spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheitsüberprüfung.

Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?

  • PKW, Kombi bis 3,5t
  • LKW bis 3,5t
  • Versehrtenfahrzeuge PKW
  • Mopedcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
  • Motorräder
  • Mopeds (tlw. keine Terminvereinbarung erforderlich)
  • Anhänger
  • Zugmaschine
  • Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger

Bezüglich Höhen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger wenden Sie sich bitte unser Kundendienstberater persönlich.

Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:

  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!), Anhänger
  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
  • abgasarme Motorräder
  • Elektro-Kfz

Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.

Ihr Ansprechpartner für §57a Pickerl

Bergland

Fabian Prammer

Fabian Prammer

Ersatzteile, Zubehör, Reifen und Räder
Ort
Bergland
Festnetz
07412 52000
Thomas Eder

Thomas Eder

Kundendienst Mercedes Benz
Ort
Bergland
Festnetz
07412 520 00 26
Christian Eder

Christian Eder

Kundendienst Mazda, Bosch, Werkstattleitung
Ort
Bergland
Festnetz
07412 520 00 52

Würnsdorf

Michael Mosgöller

Michael Mosgöller

Kundendienst Mazda, Bosch, Fahrzeugbau
Ort
Würnsdorf
Festnetz
02758 40 40 23
Mobil
0664 53 03 006
Josef Gutkas

Josef Gutkas

Kundendienst Mazda, Bosch, Werkstattleitung
Ort
Würnsdorf
Festnetz
02758 40 40 26
Mobil
0664 88 23 92 80
Patrick Hobel

Patrick Hobel

Ersatzteile, Zubehör, Reifen und Räder
Ort
Würnsdorf
Festnetz
02758 40 40 22